AGB

Transparenz fördert
Vertrauen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB im Überblick

1. InvestSuisse AG – Ihr Versicherungsbroker
Die InvestSuisse AG ist ein ungebundener Versicherungsbroker für alle Versicherungszweige und ist bei der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) unter www.finma.ch unter der Registriernummer 10026 registriert.

2. Vertragsgegenstand
Der Kunde beauftragt die InvestSuisse AG im Sinne einer auf gegenseitigem Vertrauen basierenden Geschäftsbeziehung mittels separaten Mandatsvertrages mit der laufenden Betreuung seiner Versicherungen. Die in diesem Dokument aufgeführten Bestimmungen und Vereinbarungen bilden integrierenden Bestandteil des Mandatsvertrages, welcher nur durch ein von beiden Vertragsparteien unterzeichnetes Dokument abgeändert oder ergänzt werden kann.

3. Dienstleistungen als Versicherungsbroker
Die InvestSuisse AG wird beauftragt, im Namen des Kunden mit Versicherern zu verhandeln, Offerten einzuholen und, nach Genehmigung durch den Kunden, die Versicherungen zu platzieren und zu betreuen.

Die InvestSuisse AG berät und betreut den Kunden in allen Versicherungsbelangen, die Bestandteil des Mandatsvertrages bilden; d.h. insbesondere in der Risiko- und Versicherungsanalyse, bei der Formulierung einer Risiko- und Versicherungspolitik, bei Konzepten für Risiko-Finanzierungslösungen, bei der Bestimmung des Versicherungsbedarfs, bei der Platzierung und der laufenden Betreuung der Versicherungen sowie bei versicherungsrechtlichen Fragestellungen und bei der Unterstützung und Begleitung im Schadenfall gegenüber den Versicherern.

Die Auskünfte der Kundenbetreuer und Fachspezialisten der InvestSuisse AG beruhen auf langjähriger Erfahrung als diplomierte Versicherungsfachleute. Sie vermögen dennoch eine Rechts-, Kapitalanlage- oder Steuerberatung durch bspw. Anwälte, Banken, Steuerexperten oder durch allfällige Behörden im konkreten Einzelfall nicht zu ersetzen.

4. Zusammenarbeit mit Versicherungsbroker im Ausland
Wo dies zur Erfüllung allfälliger Aufgaben aus der Brokervereinbarung ausserhalb der Schweiz sinnvoll und notwendig erscheint, ist die InvestSuisse AG legitimiert, nach Rücksprache mit dem Kunden mit dem internationalen Netzwerk AESIS www.aesis-network.com im Ausland zusammenzuarbeiten.

5. Entschädigung
Für die Erbringung der Dienstleistungen gemäss Ziffer 3 wird die InvestSuisse AG mit einer marktüblichen Courtage, welche durch den Versicherer bezahlt wird, entschädigt. Andere Entschädigungsformen sind separat zwischen den Vertragsparteien schriftlich zu vereinbaren. Der Kunde bestätigt explizit, dass er sich mit der vollständigen Bezahlung der marktüblichen Courtage der verschiedenen Versicherungsgesellschaften an die InvestSuisse AG einverstanden erklärt. Dafür entstehen ihm keine weiteren Kosten im Zusammenhang mit der umfassenden Betreuung und Bearbeitung seines Versicherungsportefeuilles.

Für weitergehende Zusatzdienstleistungen, welche auf Wunsch des Kunden erbracht werden, wird die InvestSuisse AG mit dem Kunden vorgängig ein separates Honorar vereinbaren (z.B. Risk Management (RM) oder Enterprise Risk Management (ERM).

Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsbroker sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. (Art. 21 Ziffer 18 MwST ). Entschädigungen für Dienstleistungen gemäss Ziffer 3 resp. 5 dieser AGB gelten bei einer allfälligen Praxisänderung der Eidgenössischen Steuerverwaltung unter Vorbehalt einer Mehrwertsteuer-Nachforderung.

6. Zusammenarbeit mit Versicherern
Die InvestSuisse AG verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit den meisten in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts-/ Sammelstiftungen), ist aber im Sinne der Schweizer Versicherungs-Aufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden.

Die InvestSuisse AG betreut die Versicherungsverträge des Kunden im Einvernehmen mit den zuständigen Versicherern. Die InvestSuisse AG erbringt in diesem Sinne auch Dienstleistungen, die zu einer teilweisen Arbeitsentlastung für die Versicherer führen.

Die Risikoidentifikation sowie Schadenbehandlung und Schadenerledigung besorgt der zuständige Versicherer in der Regel im Einvernehmen und Absprache mit der InvestSuisse AG; in der Regel und auf Wunsch des Kunden unterstützt und begleitet die InvestSuisse AG den Kunden bei der Schadenbehandlung und Schadenerledigung. Schadenzahlungen erfolgen ausschliesslich an den Kunden. Das Inkasso der Prämie erfolgt direkt durch den Versicherer.

7. Kundenbetreuung
Zu Beginn der Zusammenarbeit mit dem Kunden wird für die Betreuung seiner Versicherungen ein Kundenbetreuer ernannt, welcher diesem als direkte Ansprechperson zur Verfügung steht und dessen gesamte Kundenbetreuung übernimmt.

8. Datenschutz, Datensicherheit und Vertraulichkeit
Die InvestSuisse AG leistet Gewähr, dass deren Mitarbeitende ihnen anvertraute Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln. Wo zur richtigen Erfüllung der Brokerdienstleistungen eine Datenübertragung ins Ausland notwendig ist, stimmt der Kunde der Übermittlung seiner Daten unter Einhaltung des Datenschutzes durch die InvestSuisse AG ins Ausland zu.

Der Kunde stimmt einer Bearbeitung der Daten durch die InvestSuisse AG mittels von Versicherern angebotenen Internet-Applikationen zu, welche der vereinfachten administrativen Betreuung der Policen dienen.

Sämtliche im Rahmen der Vertragsführung erlangten Daten des Kunden sowie Angaben betreffend dessen Geschäftstätigkeit werden vertraulich behandelt und einzig zum Zweck der Ausübung der Mandatsvereinbarung bearbeitet. Die IT – Träger dieser Daten werden bei der InvestSuisse AG unter Verschluss gehalten und sind lediglich den Mitarbeitenden der InvestSuisse AG zugänglich. Gegenüber unbeteiligten Dritten wird uneingeschränkt über den Bestand des Vertragsverhältnisses hinaus striktes Stillschweigen gewahrt. Davon ausgenommen ist eine Weiterleitung der Daten an die Versicherer zwecks Ausschreibung bzw. Erneuerung der Policen sowie im Zusammenhang mit Schadenfällen.

9. Anwendbares Rechts und Gerichtsstand
Die Mandatserteilung untersteht schweizerischem Recht, insbesondere den Bestimmungen von Art. 394ff OR betreffend dem Auftrag. Als Gerichtsstand wird Zürich vereinbart.

Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG

Allgemein

Der Bundesrat hat das revidierte Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die dazu gehörige Verordnung (AVO) und die Aufsichtsverordnung des Bundesamtes für Privatversicherungen (BPV) auf den 1. Januar 2006 in Kraft gesetzt. Neu stehen Versicherungsvermittler unter staatlicher Aufsicht. Diese wird durch das BPV in Bern wahrgenommen. Der Art. 40 VAG definiert einen Versicherungsvermittler als Person, die im Interesse von Versicherungsunternehmen oder anderen Personen Versicherungsverträge anbietet bzw. abschliesst. Darunter fallen Makler, Broker, neutrale Versicherungsberater ebenso wie der Aussendienst der Versicherungsgesellschaften.

Informationspflicht

Neu unterliegen alle Versicherungsvermittler den Informationspflichten nach Art. 45 VAG. Als Versicherungsbroker müssen wir den Kunden bei Kontaktaufnahme mindestens über das Folgende informieren:

Identität und Adresse
Die InvestSuisse AG ist eine Aktiengesellschaft. Die Register-Nummer beim Bundesamt für Privatversicherung lautet 10026. Der Firmensitz befindet sich an der Dreikönigstrasse 34 in 8002 Zürich.

Zusammenarbeit/Vertragsbeziehung mit den Versicherungsunternehmen
Die InvestSuisse AG ist im Sinne der Schweizer Versicherungsaufsichtsgesetzgebung weder rechtlich noch wirtschaftlich oder auf andere Weise an ein Versicherungsunternehmen gebunden. Sie verfügt über Zusammenarbeitsvereinbarungen mit allen wesentlichen in der Schweiz lizenzierten Versicherern (inkl. Krankenkassen und registrierte Gemeinschafts-/Sammelstiftungen).

Meldestelle für den Haftungsfall
Unsere Aufträge erledigen wir nach bestem Wissen und mit der grösstmöglichen Sorgfalt. Bei Beschwerden im Zusammenhang mit Nachlässigkeit, Fehler oder unrichtigen Auskünften im Rahmen der Vermittlertätigkeit sind die Herren Peter Schläpfer oder Jürg R. Ernst zu kontaktieren.

Vermögenschaden Haftpflichtdeckung
Es besteht eine Haftpflichtversicherung bei der AXA Winterthur, welche für Personen und Sachschäden eine Garantiesumme von CHF 5‘000‘000 und für Vermögensschäden eine Garantiesumme von CHF 3‘000‘000 aufweisen.

Bearbeitung der Personendaten
Die InvestSuisse AG gewährleistet nach den gesetzlichen Grundlagen, dass ihre Mitarbeitenden, die ihnen anvertrauten Daten gemäss den Grundsätzen des schweizerischen Rechts über den Datenschutz behandeln.

Der Kunde bestätigt mit Unterzeichnung des Mandatvertrages ausdrücklich, dass er im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch über die Informationspflicht gemäss Art. 45 VAG umfassend und detailliert informiert wurde.